Warning

Landarbeiter in Jerichow, verheiratet, 2 Kinder.

570 Ein von Lisbeth Cresspahl zufällig mitgehörtes Gespräch zwischen Warning und Hagemeister, in dem Reichsarbeitsdienstführer Griem nachgesagt wird, dass er sich vor 1933 »mit Hilfe eines jüdischen Akademikers [Tierarzt Dr. Semig] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft« habe, führt aufgrund einer Denunziation zu einer Anklage gegen Hagemeister und Warning. Denunziant ist Lisbeths Bruder Robert Papenbrock. Warning und Hagemeister werden wegen übler Nachrede (nach dem »Heimtückegesetz«) angeklagt. Lisbeth Cresspahl muss in dem Prozess als Zeugin aussagen.

578 Verwandte von Hagemeister und Warning versuchen, auf Lisbeth Cresspahl einzuwirken, dass sie ihre Aussage zurückzieht. 

601-608 Der Prozess, in den auch Peter Niebuhr von Berlin aus einzugreifen versucht hat, findet unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Wegerecht am 29. Oktober 1937 statt und endet glimpflich: Warning bekommt 120 Tage Gefängnis, die er in Bützow-Dreibergen absitzen muss, Hagemeister bekommt eine Geldstrafe.

1362-1364 Nach Verbüßung der Haft hat er die Kühe der Stadt gehütet, die Stelle gab man ihm seiner Frau zuliebe, ansonsten wurde er gemieden, man verachtet ihn wegen der »Sache mit uns' Lisbeth«. Nach 1945 bekommt er vier Hektar Land, »ihm wäre Arbeit unter Aufsicht besser bekommen«. Gastwirt Peter Wulff versucht, ihn sozial zu integrieren, indem er ihn zu einem Treffen ehemaliger Sozialdemokraten mitnimmt. Warning wird Weihnachten 1945 vom NKWD abgeholt und vier Tage lang (über das SPD-Treffen) verhört. Er gibt nichts preis, aber weil er anschließend nichts über die Verhöre sagen will, misstrauen ihm die SPD-Genossen. Als er eine Vorladung zur Kommandantur von Gneez bekommt, hängt er sich auf.

Vgl. auch 614.