N. S., Herr (»Nomenscio Sednondico«)

Justizangestellter am Landgericht Gneez im Mai 1952.

1801 Beim Prozess gegen Dieter Lockenvitz am 15. Mai 1952 informiert er die Schulklasse des Angeklagten unter der Hand über den Gerichtstermin: »zwar sollte im Protokoll etwas stehen von Öffentlichkeit, aber keine anwesend sein im Saal. Hier hatten die Schülerinnen Gantlik und Cresspahl vorgesorgt mit der Straftat einer vollendeten Bestechung an dem Justizangestellten Nomenscio Sednondico, welcher Herr N.S. über Elise Bock die Klasse Zwölf A Zwei so pünktlich verständigte, daß noch vor Beginn der Veranstaltung im Landgericht eine Zusammenrottung junger Bürger im stolzen Blauhemd Einlaß verlangte«.

Nomenscio Sednondico: ›Ich kenne den Namen, sage ihn aber nicht‹.