Cub, Gustav

1524 Gesine und Marie Cresspahl kommen überein, dass Heinrich Cresspahl mit seiner Haftzeit bei den Sowjets im Vergleich mit der üblichen Rechtspraxis der sowjetischen Besatzer noch geradezu glimpflich davongekommen ist. Im August 1948 etwa verurteilte das Sowjetische Militärtribunal Schwerin »einen Rostocker namens Gustav Cub und acht andere wegen Verbindung zu einem ausländischen Nachrichtendienst zu insgesamt 185 Jahren Arbeitslager«.