Andilly, Pierre Arnaud d'

Der »berühmteste Advokat von Paris« (842). Seiner »tiefen Wissenschaft, seinem umfassenden Verstande war seine Rechtschaffenheit, seine Tugend gleich« (842). Das Fräulein von Scuderi sucht bei ihm Unterstützung für Brußon und glaubt, »daß d'Andilly mit Eifer sich des Unschuldigen annehmen werde« (842). Ihre Hoffnung wird allerdings enttäuscht, denn d’Andilly beurteilt die Lage mit nüchternem juristischem Sachverstand, demzufolge für Olivier nichts zu tun sei, solange er sein Geheimnis nicht preisgeben wolle. Er rät dem Fräulein deshalb dringend davon ab, in dieser Situation die Gnade des Königs anzurufen. Der König könne nach Lage der Dinge nur ablehnen, und ein zweites Gnadengesuch in derselben Sache sei ausgeschlossen. Erst müsse ein Weg gefunden werden, den Verdacht von Brußon zu ziehen. Auch als Miossens gesteht, Cardillac in Notwehr erstochen zu haben, bleibt d’Andilly skeptisch, weil dieses Geständnis Brußon nicht von dem Verdacht befreit, Cardillacs Komplize gewesen zu sein. Er entwickelt einen kniffligen Plan, um da, »wo der Richter strafen muß, Gnade« beim König zu erwirken, »und es geschah wirklich, was dieser vorhergesehen« (846).