Buddenbrook, Gotthold

Sohn von Johann Buddenbrook (senior) aus erster Ehe, den der Vater ablehnt, weil seine Geburt die geliebte Frau das Leben gekostet hat. 1835 fordert Gotthold, trotz einer früheren Abfindung, Geld vom Vater. Aber er ist eine »Mesalliance« mit einer Mamsell Stüwing eingegangen und betreibt ein Ladengeschäft, das schädigt das Ansehen der Familienfirma.

Nach dem Tod des Vaters zeigt sich Gottholds Halbbruder Johann (Jean) Buddenbrook, der Erbe, versöhnlich (II, 4. 79). Nach Jeans Tod überlässt dessen Sohn Thomas Buddenbrook dem Onkel Gotthold den niederländischen Konsultitel (V, 1., 278). Gotthold stirbt 60 jährig (V, 4., 300 ff.), seine Witwe, die ehemalige Mamsell Stüwing, auch »die Konsulin« genannt, wird »steinalt« (XI, 1., 765). Seine drei Töchter Friederike, Henriette und Pfiffi müssen mangels Mitgift ledig bleiben.