Papke*
Chauffeur von Wilhelm Totzke. Als er am 28. Februar dessen Frau abholen soll, verursacht er einen Autounfall. Laut Zeugen war er dabei völlig betrunken (306). Vor dem Arbeitsgericht findet eine Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung statt. Totzke ist bereit, die Kosten der Reparatur am Wagen selbst zu zahlen, wenn die Kündigung bestehen bleibt. Die Richterin schlägt einen Vergleich vor.