Hagemeister

Forstaufseher in Jerichow.

570-571 Ein von Lisbeth Cresspahl zufällig mitgehörtes Gespräch zwischen Hagemeister und Warning über angebliche Machenschaften des Reichsarbeitsdienst-Führers Griem mit Dr. Semig führt aufgrund einer Denunziation zu einer Anklage gegen Hagemeister und Warning. Denunziant ist Lisbeths Bruder Robert Papenbrock. Lisbeth Cresspahl wird als Zeugin bestellt.

578-579 Verwandte von Hagemeister und Warning versuchen auf Lisbeth Cresspahl einzuwirken, dass sie ihre Aussage zurückzieht. 

601-607 Der Prozess gegen Hagemeister und Warning wegen Verstoßes gegen das »Heimtückegesetz« am 29. Oktober 1937 endet glimpflich: »Hagemeister bekam eine Geldstrafe von zweihundert Mark.« – »Hagemeister kam sich bedanken. Er bestand darauf, Lisbeth die Hand zu geben«, weil sie die Angelegenheit bei ihrer Zeugenaussage als »dumm Tüch« [dummes Zeug] bezeichnet hatte. – »Dat wier je ne düre Ünnerhollunk [Das war ja eine teure Unterhaltung]: sagte er.« Die Hälfte der Strafe wolle er bezahlen als Lehrgeld, die »anderen hundert aber werde er von Robert Papenbrock eintreiben«.

607-608 Über Peter Niebuhrs Versuch, in den Prozess von Berlin aus zu intervenieren, um Griem eins auszuwischen (vgl. auch 728 f.).

615 Hagemeister »sagte gern und wieder in seiner schläfrigen Art, aber dann begeistert: Cresspahl sin Fru hett mi fix ruträtn« [Cresspahls Frau hat mich prima rausgerissen].

Vgl. auch 596. 598.