Krach, von
Mitglied des engeren Gesellschaftskreises der Gräfin Amelie (vgl. II, 3/172), bedeutender Jurist, Gerichtspräsident, ein »Mann von Gaben und Charakter«, der sich vor vielen Jahren, gegen Friedrich II. opponierend, auf sein Gut Bingenwalde zurückgezogen hatte. Er ist »hager, groß, scharf, wenig leidlich« und geizig, seine alljährlichen Diners sind ein »Schreckniß der gesammten Oderbruch-Aristokratie« (II, 3/178 f.). Bei Gesellschaften gehört er zu »denen, die nüchtern bleiben und sich begnügen, erst zänkisch, dann cynisch und schließlich apathisch zu werden« (II, 6/205).